Wettanbieter ohne deutsche Lizenz – was erlaubt ist und was nicht
Wer in Deutschland Sportwetten platzieren will, landet schnell bei einer einfachen Frage: Reicht eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan, oder braucht es eine deutsche Erlaubnis? Die ehrliche Antwort steht in einem einzigen Dokument, der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Wer dort nicht steht, darf hierzulande keine Wetten annehmen. Wer das trotzdem tut, bietet unerlaubtes Glücksspiel an – unabhängig davon, welche ausländische Lizenz er vorzeigt. Im Folgenden erfahren Sie, woran Sie Anbieter mit deutscher Erlaubnis erkennen und worauf Sie bei der Wahl achten sollten.

Stand der Lizenzdaten: 19. Oktober 2026 – geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Spielerschutz und warum er bei Anbietern ohne deutsche Lizenz fehlt
Suchende, die nach Wettanbietern ohne deutsche Lizenz suchen, landen häufig beim Wunsch nach weniger Beschränkungen – höheren Limits, mehr Live-Märkten, einem schnelleren Konto ohne Videoident. Das sind reale Gründe, und gleichzeitig der Punkt, an dem Spielerschutz und Rechtsrahmen auseinanderfallen. In Deutschland baut der Schutz auf drei Säulen auf: OASIS, die bundesweite Sperrdatei, LUGAS mit seiner Limitdatei und Aktivitätsdatei und das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat. Wer sich bei einem GGL-konzessionierten Anbieter anmeldet, wird beim Login automatisch gegen OASIS geprüft. Wer dort mit einem Sperrwunsch geführt wird, kommt nicht rein. Wer ein LUGAS-Limit überschreitet, wird blockiert, bevor die Einzahlung durchgeht. Das ist die deutsche Architektur.

Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis existiert keine dieser Schichten. Es gibt keine OASIS-Prüfung, keine Sperre, die in ganz Deutschland greift, kein LUGAS-Limit, das bei 1.000 € monatlich stoppt. Wer sich selbst aussperren will, müsste das bei jedem Anbieter einzeln tun – und hoffen, dass die Sperre tatsächlich eingehalten wird. Bei den Anbietern mit einer Curaçao- oder Anjouan-Lizenz fehlt auch die deutsche Streitschlichtung. Wer dort mit dem Anbieter in Konflikt gerät, hat keinen Weg zu einer deutschen Schlichtungsstelle, sondern muss sich an die Gerichte im jeweiligen Lizenzstaat wenden – oder damit leben, dass es gar keinen Rechtsweg gibt.
Ein zweiter Punkt betrifft die Spielsuchtfrüherkennung. Anbieter mit deutscher Erlaubnis sind verpflichtet, ein Frühwarnsystem zu betreiben, das auf Verhaltensmuster reagiert: hohe Frequenz, steigende Einsätze, Jagd nach Verlusten. Bei Offshore-Anbietern sind diese Mechanismen freiwillig – und in den meisten AGBs nicht einmal erwähnt. Wer merkt, dass er die Kontrolle verliert, hat in Deutschland die zentrale Anlaufstelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Hilfe-Telefon 0800 137 27 00, und die Möglichkeit, sich über OASIS für mindestens drei Monate sperren zu lassen. Diese Wege stehen einem Spieler offen, unabhängig davon, wo er spielt – aber sie greifen nur, wenn der Anbieter mitspielt. Tut er das nicht, weil er weder OASIS angeschlossen ist noch einer deutschen Behörde Rechenschaft schuldet, dann bleibt am Ende nur die Selbstdisziplin.
Was ein GGL-Anbieter konkret leistet, das ein Offshore-Anbieter nicht leistet: 18+ mit vollständiger Identitätsprüfung, ein Konto pro Spieler, Einzahlungslimit 1.000 € monatlich als Standard, OASIS-Sperrdatei, Panikbutton für 24 Stunden Sofortsperre, und insolvenzgeschützte Spielergelder auf einem Treuhandkonto. Bei einer Kontoschließung muss das Restguthaben innerhalb von fünf Werktagen ausgezahlt werden – ohne Gebühren.
Was ein Offshore-Anbieter im Vergleich dazu nicht leistet: Er ist an keines dieser Systeme angeschlossen. Eine in Deutschland ausgesprochene OASIS-Sperre wird ihn nicht blockieren. Ein LUGAS-Limit wird ihn nicht bremsen. Und wenn der Anbieter insolvent wird, gibt es keinen Treuhandanspruch nach deutschem Recht.
Top-Anbieter im Vergleich – wer eine deutsche Erlaubnis hat und wer nicht
Von den zehn hier betrachteten Anbietern führen sechs eine deutsche Erlaubnis und vier nicht. Diese Trennung ist nicht graduell, sondern absolut: Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung. Was zählt, ist allein der Eintrag in der Whitelist der GGL.
Einordnung der zehn Anbieter
| Anbieter | Marke | Whitelist-Status | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| 1 | Tiptorro | Auf der Whitelist (Inhaber: Torro Tec Limited) | 30.06.2021 |
| 2 | VBet | Auf der Whitelist (Inhaber: SCGO Limited) | 05.12.2023 |
| 3 | Winamax | Auf der Whitelist (Inhaber: WINAMAX S.A.) | 29.06.2021 |
| 4 | Sportwetten.de | Auf der Whitelist (Inhaber: NetX Betting Limited) | 19.11.2020 |
| 5 | Bet3000 | Auf der Whitelist (Inhaber: I.B.C. Sportsbetting Limited) | 22.04.2026 |
| 6 | Wettarena | Auf der Whitelist (Inhaber: I.B.C. Sportsbetting Limited) | 09.10.2020 |
| 7 | Sportaza | Nicht auf der Whitelist | – |
| 8 | RocketPlay | Nicht auf der Whitelist | – |
| 9 | Boomerang Bet | Nicht auf der Whitelist | – |
| 10 | 22Bet | Nicht auf der Whitelist | – |
Die sechs lizenzierten Marken decken das Spektrum großer Sportwettenanbieter in Deutschland ab – von klassischen Wettvermittlern wie Tiptorro und Bet3000 bis zu spezialisierten Marken wie VBet und Winamax. Die Erlaubnisdaten reichen von 2020 bis 2026 und zeigen, dass die Whitelist ein dynamisches Register ist. Neue Einträge wie Bet3000 (April 2026) erscheinen dort ebenso wie ältere, die längst im Markt etabliert sind.
Die vier Marken ohne deutsche Erlaubnis – Sportaza, RocketPlay, Boomerang Bet und 22Bet – sind keine verbotenen Marken, aber ihr Angebot richtet sich in Deutschland an einen Markt, den der deutsche Regulierer ausdrücklich aussperren will. Sie alle werben auf Deutsch, akzeptieren deutsche Spieler, und wer dort ein Konto eröffnet, spielt rechtlich auf eigenes Risiko. Ein Wettgewinn, der dort ausgezahlt wird, lässt sich nicht einklagen, wenn der Anbieter nicht zahlt – weil kein deutsches Gericht zuständig ist. Wer dennoch spielt, kann keine deutsche Aufsicht einschalten, kein OASIS nutzen und kein LUGAS-Limit.
Tiptorro – klassischer deutscher Wettveranstalter mit GGL-Erlaubnis
Tiptorro gehört zu den Marken, die schon vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 am Markt waren. Die Marke steht auf der Whitelist mit der Sportwetten-Erlaubnis seit dem 30.06.2021, einer Folgebewilligung vom 27.12.2022. Verantwortlich ist die Torro Tec Limited mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta, was in der Whitelist so vermerkt ist. Der Anbieter ist damit vollständig in das deutsche System eingebunden: OASIS-Sperrdatei, LUGAS-Limitdatei, Einzahlungslimit 1.000 € monatlich und die Pflicht zur Identitätsprüfung vor der ersten Auszahlung.
Was das für den Spieler konkret bedeutet: Wer sich bei Tiptorro anmeldet, wird beim Login gegen OASIS geprüft. Wer dort mit einer Sperre geführt wird, kommt nicht in das Konto. Parallel läuft die LUGAS-Limitdatei: Wer im Monat bereits 1.000 € bei anderen Anbietern eingezahlt hat, kann bei Tiptorro nicht weiter einzahlen – es sei denn, Tiptorro hat eine individuelle Erlaubnis für ein höheres Limit erteilt, was nachprüfbare Bonitätsunterlagen erfordert. Die Spielsuchtfrüherkennung läuft automatisch im Hintergrund.
Verdikt: Tiptorro ist die klassische Variante eines GGL-konzessionierten Anbieters – nichts auffällig besser als die anderen fünf lizenzierten Marken, aber auch nichts schlechter. Wer nach einer deutschen Erlaubnis sucht und einen eher stationären Hintergrund schätzt, ist hier richtig. Wer ein besonders innovatives Live-Programm erwartet, sollte eher zu VBet oder 22Bet-ähnlichen Marken schauen – wobei Letztere eben keine deutsche Lizenz haben.
VBet – sportliche Breite und Spezialmärkte mit deutscher Erlaubnis
VBet wird in Deutschland betrieben, hinter der Marke steht die SCGO Limited mit Sitz in St. Julian’s, Malta. Die GGL-Erlaubnis ist seit dem 05.12.2023 vermerkt. VBet bringt damit einen internationalen Hintergrund mit, der sich im Wettprogramm niederschlägt: Der Anbieter ist bekannt für ein breites Spektrum an Sportarten und Spezialmärkten über das deutsche Standardprogramm hinaus – ohne freilich in Märkten aktiv zu werden, die nach dem GlüStV nicht erlaubt sind.
Das schärfste Bild ergibt sich beim Vergleich mit einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. VBet bietet sein Programm innerhalb des deutschen Regulierungsrahmens an: nur erlaubte Märkte nach § 21 GlüStV, Live-Wetten nur auf das nächste Tor oder den nächsten Satz, kein Esport. Für Spieler, die diese Beschränkungen akzeptieren und trotzdem ein breites Programm suchen, ist VBet im lizenzierten Segment eine der besseren Adressen.
Verdikt: VBet ist für Spieler gedacht, die innerhalb des deutschen Rahmens mehr Auswahl suchen als ein reiner Fußball-Buchmacher. Das breitere Programm ist der erkennbare Vorteil gegenüber einem Anbieter wie Tiptorro. Wer Esport oder politische Wetten sucht, wird weder bei VBet noch bei einem anderen GGL-Anbieter fündig – diese Märkte sind in Deutschland schlicht nicht erlaubt.
Winamax – die spezialisierte Marke für Pokerspieler und Sportwetter
Winamax ist in Deutschland eher über sein Pokerangebot bekannt, betreibt aber auch Sportwetten. Die GGL verzeichnet die Erlaubnis seit dem 29.06.2021, mit einer Verlängerung vom 08.12.2022. Verantwortlich ist die WINAMAX S.A., eine französische Aktiengesellschaft, beaufsichtigt von der GGL. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte die Erlaubnis ursprünglich erteilt; die Aufsicht liegt inzwischen bei der GGL.
Winamax ist eine der Marken, die zeigen, dass eine deutsche Erlaubnis nicht mit einem großen Mainstream-Wettprogramm gleichzusetzen ist. Die Marke bringt ihre eigenen Stärken aus dem Poker mit – etwa ein eingespieltes Livewetten-Angebot bei großen Fußballspielen – und kombiniert sie mit der Pflicht zur Identitätsprüfung und zum LUGAS-Limit. Wer also einen Anbieter sucht, der eher zum Pokerspieler passt, der nebenbei auch Sportwetten platziert, findet hier eine vollständig regulierte Adresse.
Verdikt: Winamax ist die richtige Wahl für Spieler, die Poker und Sportwetten aus einer Hand wollen und keine Kompromisse beim Spielerschutz eingehen. Wer nur Sportwetten will, bekommt ein durchschnittliches Wettprogramm – nichts, was eine Winamax-spezifische Stärke wäre.
Sportwetten.de – der Allrounder unter den lizenzierten Anbietern
Sportwetten.de gehört zu den etablierten deutschen Sportwettenmarken und ist seit dem 19.11.2020 auf der Whitelist mit einer Folgebewilligung vom 16.12.2022. Inhaber ist die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta. Die Marke bedient das breite Mainstream-Segment: Fußballwetten, Live-Wetten auf laufende Spiele, Kombiwetten, Systemwetten. Die Plattform ist auf die deutsche Regulierung ausgelegt: LUGAS-Einzahlungslimit, OASIS-Anbindung, vollständige Identitätsprüfung.
Was Sportwetten.de von einem Anbieter ohne deutsche Lizenz unterscheidet: dasselbe, was jeden anderen GGL-Anbieter von einem Offshore-Anbieter unterscheidet – der vollständige Spielerschutzrahmen, die deutsche Aufsicht und die Auszahlungspflicht bei Kontoschließung innerhalb von fünf Werktagen. Was die Marke von den anderen fünf lizenzierten Anbietern unterscheidet: ein gefälliges Wettprogramm ohne erkennbare Spezialisierung.
Verdikt: Sportwetten.de ist die Standardempfehlung für Spieler, die einen soliden Mainstream-Anbieter mit deutscher Lizenz suchen und keine besonderen Wünsche an das Wettprogramm stellen. Wer einen klaren Spezialvorteil sucht, sollte VBet oder Winamax prüfen.
Bet3000 – der Neue auf der Whitelist mit Erst-Erlaubnis 2026
Bet3000 gehört zu den jüngsten Einträgen auf der Whitelist: Die Sportwetten-Erlaubnis ist dort seit dem 22.04.2026 vermerkt. Inhaber ist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta – dasselbe Unternehmen, das auch hinter Wettarena steht. Die Marke ist im stationären Wettgeschäft seit langem bekannt und hat den Schritt in die Online-Erlaubnis erst jetzt vollzogen.
Diese Konstellation ist aufschlussreich: Bet3000 bringt Erfahrung aus dem stationären Wettgeschäft mit und ist seit April 2026 vollständig deutsch reguliert. Für Spieler, die einen Anbieter mit Wettvermittler-Tradition und neuem Online-Status suchen, ist das eine interessante Adresse. Das Programm dürfte sich an dem orientieren, was die deutsche Regulierung hergibt – Fußballwetten im Mainstream, Live-Wetten auf das nächste Tor, keine Esport-Märkte.
Verdikt: Bet3000 ist die Adresse für Spieler, die einen Wettvermittler-Hintergrund schätzen und einen Anbieter suchen, der nicht zu den arrivierten Online-Marken gehört. Die kurze Zeit auf der Whitelist macht den Anbieter nicht schlechter – aber ein Langzeit-Track-Record in der Online-Regulierung fehlt naturgemäß.
Wettarena – Schwester von Bet3000 unter gleicher Inhaberin
Wettarena ist die zweite Marke der I.B.C. Sportsbetting Limited und teilt sich die Konzession mit Bet3000. Die Erst-Erlaubnis auf der Whitelist ist seit dem 09.10.2020 vermerkt, mit einer Folgebewilligung vom 15.12.2022. Damit ist Wettarena deutlich länger auf der Whitelist als die Schwester, was sich auch im Online-Auftritt widerspiegelt.
Die AGB der Marke nennen die I.B.C. Sportsbetting Limited als Veranstalterin, mit der Adresse in Sliema, Malta – ein Detail, das für den deutschen Spieler keine andere Bedeutung hat als die Information, dass die operative Gesellschaft im EU-Ausland sitzt. Was zählt, ist allein der Eintrag auf der Whitelist, und der ist vorhanden.
Verdikt: Wettarena ist für Spieler interessant, die im lizenzierten Segment nach einer Alternative zu den ganz großen Marken suchen. Wer beide Marken der I.B.C. Sportsbetting Limited vergleicht, wird feststellen, dass sie sich programmatisch ähneln – die Unterschiede liegen eher im Branding und im Bonusaufbau als im Wettprogramm.
Sportaza, RocketPlay, Boomerang Bet, 22Bet – vier Anbieter ohne deutsche Erlaubnis
Diese vier Marken haben eines gemeinsam: Sie stehen nicht auf der Whitelist der GGL und sind damit in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel. Jede von ihnen führt eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum – Anjouan bei Sportaza, Curaçao bei RocketPlay, Boomerang Bet und 22Bet – aber keine dieser Lizenzen hat in Deutschland rechtliche Wirkung. Eine in Malta erworbene Konzession übrigens auch nicht: Die Malta Gaming Authority lizenziert für den EU-Markt mit anderen Regeln als die deutsche GGL.
Was die Marken jeweils bieten: Sportaza wirbt mit einem breiten Wettprogramm und Bonusaktionen, die in Deutschland so nicht zulässig wären. RocketPlay teilt viele Eigenschaften mit anderen Curaçao-Anbietern, mit Casino-Schwerpunkt und angeschlossenen Sportwetten. Boomerang Bet folgt dem etablierten Curaçao-Muster mit Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball, Boxen. 22Bet ist im deutschsprachigen Raum eine bekannte Größe, mit einem Curaçao-Hintergrund, der den deutschen Regulierungsanspruch umgeht.
Was die Marken im Vergleich zu einem GGL-Anbieter konkret nicht bieten: keine deutsche Aufsicht, keine OASIS-Prüfung, keine LUGAS-Limitdatei, kein 1.000-€-Monatslimit, keine insolvenzgeschützte Spielergeldverwaltung nach § 6b GlüStV, kein Panikbutton, kein Frühwarnsystem. Wer bei einem dieser Anbieter spielt, geht dieses Risiko bewusst ein. Wer es nicht auf eigene Faust einschätzen kann oder will, sollte bei einem der sechs lizenzierten Anbieter bleiben.
Verdikt zu allen vier: Wer in Deutschland wettet, hat keinen rechtlichen Vorteil davon, einen dieser Anbieter zu wählen – aber eine ganze Reihe von Nachteilen: keine Auszahlungsgarantie nach deutschem Recht, kein OASIS-Schutz, kein LUGAS-Limit, kein Treuhandschutz. Die Frage ist nicht, welcher dieser vier Anbieter besser ist, sondern ob ein Offshore-Angebot überhaupt eine sinnvolle Alternative zu einem GGL-konzessionierten Anbieter darstellt – und diese Frage beantwortet der deutsche Regulierungsrahmen mit einem klaren Nein.
Was eine deutsche Lizenz konkret bedeutet – die Grundlagen
Eine deutsche Erlaubnis für Sportwetten wird nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder erteilt. Sie berechtigt den Inhaber, in Deutschland Sportwetten zu veranstalten und zu vermitteln – aber nur über die Domain, die in der Whitelist eingetragen ist. Eine Konzession für Spielautomaten oder Online-Casino deckt die Sportwetten nicht mit ab; das sind getrennte Erlaubnisse mit getrennten Regeln. Wer auf der Whitelist steht, darf Sportwetten anbieten, mehr nicht.

Die Whitelist führt aktuell 30 Einträge – die Zahl schwankt, weil Erlaubnisse erteilt, verlängert oder widerrufen werden. Im September 2026 verzeichnete die GGL 129 Veranstalter und Vermittler mit einer Erlaubnis, die zusammen 229 Glücksspielseiten (alle Glücksspielarten, nicht nur Sportwetten) betreiben durften. Für Sportwetten allein lag die Zahl der erlaubten Veranstalter 2024 bei 32, davon 13 hybrid (stationär und online) und 19 nur online. Von diesen 32 hatten 27 ein aktives Angebot. Online waren 28 aktive Internetseiten im Sportwettenbereich aktiv.
Die Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre, kann aber verlängert werden. Die Whitelist zeigt nur das Erstdatum und ggf. das Datum einer Folgebewilligung – ein Enddatum trägt sie nicht. Wer dort steht, ist erlaubt; wer nicht dort steht, ist es nicht.
Neben der GGL-Erlaubnis existieren nationale Lizenzen aus anderen Rechtsräumen: Malta Gaming Authority, Curaçao Gaming Control Board, Anjouan Gaming Control Board. Diese Lizenzen sind in ihren Herkunftsländern rechtmäßig und können ein gewisses Maß an Beaufsichtigung bieten – aber sie haben keine rechtliche Wirkung in Deutschland. Ein Anbieter mit einer Curaçao-Lizenz darf in den Niederlanden oder in Curaçao selbst wetten lassen, in Deutschland aber nicht.
Wie viel kostet das Spielen bei einem Anbieter ohne deutsche Lizenz?
Eine oft übersehene Frage: Was kostet es eigentlich, bei einem Offshore-Anbieter zu spielen – nicht im Sinne einer Lizenzgebühr, sondern im Sinne des erwarteten Verlusts durch die Buchmachermarge? Diese Frage lässt sich für ein fiktives Szenario durchrechnen.
Nehmen wir an, jemand spielt ein Jahr lang monatlich 1.000 € bei einem Offshore-Anbieter – das ist genau der Betrag, der bei einem GGL-Anbieter als LUGAS-Standardlimit gilt und bei Offshore-Anbietern ohne Limit eingehalten oder überschritten werden kann. Wird das Geld jeweils einmal auf eine Zwei-Wege-Wette zu Quote 1,90 / 1,90 gesetzt, so liegt die Auszahlungsquote dieses Marktes bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 0,5263 oder 52,63 %. Die Marge des Buchmachers liegt entsprechend bei etwa 47,37 %.
Bei zwölf Monaten × 1.000 € Einsatz ergibt sich ein Gesamtumsatz von 12.000 €. Der erwartete Verlust durch die Marge liegt bei 12.000 € × 47,37 % ≈ 5.685 €. Das ist der reine Buchmachervorteil, also das, was im Durchschnitt an den Anbieter geht, bevor das Spielverhalten überhaupt eine Rolle spielt. Hinzu kommen die Wettsteuer – 5,3 % auf den um die Steuer bereinigten Einsatz, also etwa 5,03 % des Einsatzes – und etwaige Gebühren, die Offshore-Anbieter auf Auszahlungen erheben.
Zum Vergleich: Bei einem GGL-Anbieter liegt die durchschnittliche Auszahlungsquote im deutschen Sportwettenmarkt laut GGL-Tätigkeitsbericht 2024 bei 76 %. Bei gleichem Einsatzmuster (12 × 1.000 € auf eine Zwei-Wege-Wette) wäre der erwartete Verlust 12.000 € × 24 % ≈ 2.880 €. Der Unterschied zwischen den beiden Szenarien liegt in der Marge: Ein durchschnittlicher GGL-Anbieter nimmt etwa ein Viertel des Einsatzes, ein Offshore-Anbieter mit Beispielwette 1,90 / 1,90 fast die Hälfte.
Die Rechnung ist eine statistische Größe – sie sagt nichts über das Ergebnis einer einzelnen Wette aus, sondern über das, was ein Spieler im Durchschnitt verliert, wenn er das gleiche Wettmuster über lange Zeit wiederholt. Je kürzer die Quoten, desto höher die Marge, desto höher der erwartete Verlust. Bei Quoten 2,00 / 2,00 wäre die Auszahlungsquote 50 %, die Marge 50 %, der erwartete Verlust eines zwölf-Monats-Spielers mit 1.000 €/Monat läge bei 6.000 €.
Das ist der Preis, den ein Spieler für das Wegfallen des LUGAS-Limits zahlt – nicht direkt, aber im langfristigen Durchschnitt.
Rechtslage und Rechtsprechung – welche Folgen unerlaubte Wetten haben
Das Angebot von Sportwetten ohne deutsche Erlaubnis ist nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. Wer in Deutschland Sportwetten ohne Erlaubnis anbietet, macht sich nach § 284 StGB strafbar – Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Wer für solche Angebote wirbt, kann nach § 284 StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belangt werden. Die Teilnahme als Spieler ist nach § 285 StGB eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe – wobei in der Praxis keine Verfolgung einzelner Spieler bekannt ist.
Die GGL geht gegen unerlaubte Anbieter mit Untersagungsverfahren und Netzsperren vor. Die Zahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025. 1.843 illegale Websites waren 2025 aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Diese Zahlen unterstreichen, dass die GGL das unerlaubte Angebot aktiv verfolgt und nicht als Randerscheinung behandelt.
Die GGL warnt Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor unerlaubten Angeboten – so in einer Meldung vom 17. September 2026, in der vor illegalen Anbietern wie Platincasino gewarnt wurde. Die Behörde macht deutlich, dass die Whitelist das einzige Prüfmittel ist und dass eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum in Deutschland keine rechtliche Bedeutung hat.
Neben dem aufsichtsrechtlichen Vorgehen gibt es eine zivilrechtliche Dimension: Spieler haben in mehreren Fällen vor deutschen Gerichten gegen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis geklagt und Rückzahlungen verlorener Einsätze erstritten. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht (Az. I ZR 90/23, Verfahren gegen Tipico, in dem der Kläger mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurückfordert). Die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts Nicholas Emiliou vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 halten es grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit Ausnahme des Falls, dass die Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen.
Wer also Verlust bei einem Offshore-Anbieter gemacht hat und diesen zurückholen will, hat nach der Rechtsprechung des BGH und den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts eine reale Aussicht auf Rückzahlung – aber keine Garantie. Jeder Einzelfall ist anders gelagert, und die endgültige Entscheidung des EuGH steht noch aus.
Was Spieler tun können – Spielerschutz und Selbstsperre
Wer merkt, dass das eigene Wettverhalten aus dem Ruder läuft, hat in Deutschland mehrere Anlaufstellen – unabhängig davon, bei welchem Anbieter er spielt. Die zentrale Sperrdatei ist OASIS: Wer sich dort selbst sperren lässt, ist für mindestens drei Monate (bei Namhaftmachung eines Zeitraums) oder mindestens ein Jahr (ohne Zeitraumangabe) bei allen GGL-Anbietern gesperrt. Eine in Deutschland ausgesprochene OASIS-Sperre wird bei Offshore-Anbietern jedoch nicht greifen – sie haben keinen Zugang zur Sperrdatei.
Wer eine sofortige Sperre braucht, ohne den Weg über OASIS zu gehen, hat den Panikbutton nach § 6i Abs. 3 GlüStV: Eine Sofortsperre für 24 Stunden, die bei allen GGL-Anbietern wirkt. Für eine dauerhafte Sperre ist OASIS der richtige Weg.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung betreibt das Hilfe-Telefon 0800 137 27 00 – kostenlos, anonym und rund um die Uhr. Suchtberatungsstellen gibt es in allen Bundesländern; die Adressen sind über die DHS (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen) abrufbar. Wer merkt, dass ein Konto bei einem Offshore-Anbieter aus dem Ruder läuft, sollte sich klarmachen: Dieser Anbieter unterliegt keiner deutschen Aufsicht und ist zu keinerlei Spielerschutzmaßnahmen verpflichtet. Eine Selbstsperre dort ist nur eine Selbstverpflichtung – sie kann vom Anbieter jederzeit aufgehoben werden, wenn er es will.
Häufig gestellte Fragen
Woran erkenne ich, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt?
Allein an der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Sie führt alle Anbieter mit einer deutschen Erlaubnis mit Domain und Inhaber, tagesaktuell abrufbar. Eine .de-Domain allein ist kein Beweis – auch Offshore-Anbieter können deutsche Domains registrieren. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung.
Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zu wetten?
Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis wettet, spielt auf eigenes Risiko: Es gibt keine deutsche Aufsicht, keine OASIS-Sperre, kein LUGAS-Limit, keinen Treuhandschutz nach § 6b GlüStV und keine deutsche Schlichtungsstelle bei Konflikten. Die GGL geht gegen solche Anbieter mit Untersagungen und Netzsperren vor – die Zahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025. Zivilrechtlich gibt es nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts vom 19. März 2026 grundsätzlich die Möglichkeit, verlorene Einsätze zurückzufordern.
Gilt eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan in Deutschland?
Nein. Die Malta Gaming Authority lizenziert für den maltesischen Markt nach maltesischem Recht, die Curaçao Gaming Control Board für Curaçao, die Anjouan Gaming Control Board für die Komoren. In Deutschland ist ausschließlich eine Erlaubnis der GGL nach § 9a GlüStV erforderlich. Die GGL warnt ausdrücklich vor Angeboten, die mit einer ausländischen Lizenz in Deutschland werben.
Was ändert sich bei fehlender Anbindung an OASIS und LUGAS für Sperren und Einzahlungslimit?
Ohne OASIS-Anbindung gibt es keine deutsche Sperrdatei – wer sich selbst aussperren lassen will, muss das bei jedem Anbieter einzeln tun, und die Sperre greift nur, wenn der Anbieter sie einhält. Ohne LUGAS gibt es kein automatisiertes Einzahlungslimit: Die 1.000-€-Hürde pro Monat, die bei GGL-Anbietern per Limitdatei durchgesetzt wird, entfällt. Wer bei Offshore-Anbietern spielt, muss sein eigenes Limit im Blick behalten – die regulatorische Bremse fehlt.
Wie ist der Stand der Rechtsprechung zur Rückforderung von Verlusten bei unlizenzierten Anbietern?
Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einer zivilrechtlichen Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht (Az. I ZR 90/23). Die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts vom 19. März 2026 sehen die Möglichkeit, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – vorbehaltlich einer endgültigen EuGH-Entscheidung und der Frage, ob die Behörden die Durchsetzung der Lizenzpflicht ausgesetzt hatten. Die Rechtslage ist im Fluss, eine endgültige Klärung steht aus.
Wie ist es um PayPal und andere Zahlungswege bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis bestellt?
PayPal ist als Zahlungsweg bei GGL-konzessionierten Anbietern in Deutschland verbreitet, weil PayPal eigene Händlerrichtlinien anwendet, die über die GlüStV-Anforderungen hinausgehen. Bei Offshore-Anbietern hängt die Verfügbarkeit von PayPal vom Einzelfall ab – nicht jeder Curaçao-Anbieter arbeitet mit PayPal zusammen. Bei deutschen Lizenzinhabern ist die Zahlung zusätzlich an § 6b Abs. 4 GlüStV gebunden: nur Zahlungskonten, die auf den Namen des Spielers lauten, und nur bei Instituten, die dem Geldwäschegesetz unterliegen. Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten sind ausgeschlossen.
Lizenz – Wettanbieter mit Klarna
Inhalt erstellt vom Team «Wettanbieter mit Klarna»