Steuerfrei wetten 2026: Wer die Sportwettensteuer trägt und welche Anbieter sie übernehmen
Aktualisiert am 19. Oktober 2026, geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Der Satz „steuerfrei wetten“ steht in fast jeder zweiten Sportwetten-Werbung in Deutschland und bedeutet nie das, was er auf den ersten Blick sagt. Er bedeutet nicht, dass Wettgewinne von der Einkommensteuer befreit sind – das regelt ein anderes Gesetz. Er bedeutet auch nicht, dass der Anbieter keine Steuer zahlt. Er bedeutet, dass der Anbieter die Sportwettensteuer nicht vom Einsatz, von der Quote oder vom Gewinn abzieht, sondern selbst trägt. Genau das ist der Punkt, an dem sich seriöse Anbieter von aggressiver Werbung trennen, und genau der Punkt, an dem diese Seite ansetzt.

Die Sportwettensteuer fällt in Deutschland seit dem 1. Juli 2012 an. Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ und ist nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz eine Schuld des Veranstalters, nicht des Spielers. „Steuerfrei“ ist also keine Aussage über die Steuer, sondern über ihre Weitergabe: ob und wo der Anbieter sie dem Kunden wieder abnimmt. Wer die Steuer trägt, wie sie verrechnet wird und welche Anbieter auf der Whitelist der GGL stehen, ist Inhalt dieses Überblicks.
Was die Sportwettensteuer in Deutschland tatsächlich ist
Die Sportwettensteuer ist eine Sonderabgabe auf den organisierten Glücksspielmarkt. Sie wird vom Veranstalter der Wette geschuldet – also vom Buchmacher, nicht vom Spielenden. Die Bemessungsgrundlage ist nach §§ 17, 18 des Rennwett- und Lotteriegesetzes der um die Steuer selbst verringerte Einsatz. 5,3 % dieses Nettobetrags ergeben rund 5,03 % des tatsächlich eingezahlten Einsatzes – ein kleiner, aber für jede Rechnung rund um den Wettschein relevanter Unterschied.

Die Einnahmen daraus beliefen sich 2023 nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf 409 Millionen Euro. Das waren 5,2 % weniger als im Vorjahr, aber 116,8 % mehr als 2013, als die Steuer gerade erst eingeführt war. Zum Vergleich: Die gesamten Steuereinnahmen aus Glücksspiel lagen 2023 bei rund 2,48 Milliarden Euro, davon entfielen 71 % auf die Lotteriesteuer. Die Sportwettensteuer ist also ein nennenswerter, aber nicht der größte Posten in diesem Aufkommen.
| Eckwert | Größe |
|---|---|
| Geltung seit | 1. Juli 2012 |
| Steuersatz | 5,3 % des Nettoeinsatzes (Einsatz minus Steuer) |
| Effektiv auf den Bruttoeinsatz | ≈ 5,03 % |
| Steuerschuldner | Veranstalter der Wette |
| Aufkommen 2023 | 409 Mio. € (–5,2 % gegenüber 2022) |
| Aufkommen 2013 | 189 Mio. € |
Die Steuer fällt übrigens auch bei unversteuerten Angeboten an – wer sie zahlt, ist also kein Beleg für eine deutsche Erlaubnis. Diese Erlaubnis erteilt allein die GGL.
Wer in Deutschland überhaupt Wetten anbieten darf
Seit dem 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag in seiner Neufassung in Kraft. Er überträgt die Aufsicht über Sportwetten im Internet der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Eine nationale Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV ist die einzige Möglichkeit, in Deutschland legal Sportwetten zu vermitteln. Die GGL führt die Anbieter, die eine solche Erlaubnis besitzen, in der Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV. Wer dort nicht steht, darf hier keine Wetten annehmen.
Die Whitelist ist nach dem Stand vom 2. Oktober 2026 die einzige belastbare Quelle für eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Eine .de-Domain allein beweist nichts. Auch eine maltesische, curaçaoische oder Anjouan-Lizenz hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung. Die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor Angeboten ohne deutsche Erlaubnis gewarnt.
Eine erste Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Die Whitelist weist das Datum der Erteilung, aber kein Enddatum aus. Verlängerungen werden als Folgerlaubnisse geführt – das ist auch der Grund, warum in den Anbieterkarten im Abschnitt „Überblick: GGL-Whitelist-Status und Steuerverhalten“ jeweils ein Erstdatum und gegebenenfalls ein Folgedatum stehen.
Nur die Domain, die in der Whitelist unter der Sportwetten-Erlaubnis eingetragen ist, darf Sportwetten annehmen. Eine Casino-, Poker- oder Automatenspiel-Erlaubnis derselben Gesellschaft deckt das Sportwettenangebot nicht ab.
Die vier Wege, wie Anbieter die Steuer weitergeben – und was sie kosten
„Steuerfrei“ ist ein Werbeversprechen. Was im Kleingedruckten steht, ist die eigentliche Information. Vier Modelle sind auf dem deutschen Markt verbreitet.
Vom Einsatz abgezogen. Einige Anbieter ziehen die Steuer direkt vom Wetteinsatz ab, bevor die Wette überhaupt platziert wird. Aus 100 € werden 94,97 €, auf die dann die Quote angewendet wird. Der Spieler merkt den Abzug nur am Wettschein.
Von der Quote abgezogen. Andere Anbieter belassen den Einsatz unangetastet und reduzieren stattdessen die angezeigte Quote. Aus einer Quote von 2,00 wird rechnerisch etwa 1,90. Im Gewinnfall ist die Auszahlung niedriger als beworben.
Vom Gewinn abgezogen. Eine dritte Variante behält sowohl Einsatz als auch angezeigte Quote in voller Höhe, zieht die Steuer aber im Gewinnfall vom Auszahlungsbetrag ab. Aus 100 € × 2,00 = 200 € werden effektiv 195 € ausgezahlt.
Vom Anbieter getragen. Schließlich gibt es Anbieter, die Einsatz, Quote und Gewinn in voller Höhe lassen und die Steuer als eigene Kostenlast führen. In der Werbung erscheint das als „0 % Wettsteuer“ – was streng genommen stimmt, sofern man es auf den Kunden bezieht.
Die Modelle sind nicht gleichwertig. Ein Abzug vom Einsatz wirkt wie ein Rabatt, ein Abzug vom Gewinn erst im Erfolgsfall. Wer mit kleinen Einsätzen spielt, merkt vor allem den Quotenabschlag; wer höhere Quoten spielt, merkt eher den Gewinnabzug. Welches Modell günstiger ist, hängt vom eigenen Wettverhalten ab, nicht von der Werbung.
Wie viel eine Wette wirklich auszahlt – die Rechnung hinter dem Versprechen
Die Sportwettensteuer lässt sich an einem konkreten Beispiel durchrechnen. Bei einer Einzelwette von 100 € zur Quote 2,00 ohne Wettsteuer würde die Auszahlung 200 € betragen, der Reingewinn 100 €. Wird die Steuer vom Anbieter getragen, ändert sich nichts: Auszahlung 200 €, Reingewinn 100 €.
Zieht der Anbieter die Steuer hingegen vom Einsatz ab, bleiben 100 / 1,0503 ≈ 95,17 € als Bemessungsgrundlage übrig. Davon werden 5,3 % Steuer einbehalten, sodass effektiv 94,97 € Einsatz verzinst werden. Bei einer Quote von 2,00 ergibt das eine Auszahlung von 189,94 € statt 200 € – das sind 10,06 € weniger, also rund 5 % vom Bruttoeinsatz.
Zieht der Anbieter die Steuer von der Quote ab, wird aus der beworbenen 2,00 eine effektive Quote von 1,90. Auszahlung ebenfalls 189,94 €.
Zieht der Anbieter die Steuer vom Gewinn ab, bleiben Einsatz und Quote nominal, aber 5,3 % des Bruttogewinns werden abgezogen: 200 € – 5,30 € = 194,70 €.
Die Spanne reicht also von 189,94 € bis 200 € Auszahlung – ein Unterschied von rund 10 € auf 100 € Einsatz, je nach Verrechnungsmodell. „Steuerfrei“ kostet oder spart also in der Größenordnung von fünf Prozent des Einsatzes, und es ist genau diese Spanne, die der Vergleich der Anbieter im weiteren Verlauf dieser Seite offenlegt.
Warum die Werbung mit „0 % Wettsteuer“ irreführen kann – und wo sie es nicht tut
Die Aussage „0 % Wettsteuer“ ist juristisch nicht falsch, wenn der Anbieter die Steuer tatsächlich selbst trägt. Sie verschiebt aber den Blick: Der Spieler gewinnt nicht fünf Prozent, weil keine Steuer mehr anfällt – die Steuer fällt weiterhin an, der Anbieter trägt sie. Aus ökonomischer Sicht bedeutet das Modell, dass der Anbieter auf Marge verzichtet, um im Marketing zu punkten. Bei hohen Quoten ist das spürbar; bei Quoten knapp über 1,10 ist es praktisch bedeutungslos.
Irreführend wird es, wenn „0 % Wettsteuer“ mit „beste Quote“ verknüpft wird. Die beiden Aussagen beziehen sich auf unterschiedliche Größen: Die eine beschreibt, ob die Steuer weitergereicht wird, die andere, wie hoch der Auszahlungsschlüssel im Vergleich zum Markt ist. Eine hohe Quote bei gleichzeitiger Steuerübernahme ist möglich, aber kein Naturgesetz. Wer beide Versprechen prüfen will, muss getrennt hinschauen.
Schließlich ist „steuerfrei“ im Wortsinne irreführend: Die Wettgewinne privater Spielender sind in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig, aber das hat mit der Wettsteuer nichts zu tun. Das eine ist eine Sonderabgabe auf den Veranstalter, das andere eine Frage der Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften. „Steuerfrei wetten“ als Marketingbegriff sollte daher immer nur als „keine Weitergabe der Wettsteuer an den Kunden“ gelesen werden.
Spielerschutz: Was die deutsche Regulierung unabhängig von der Steuer vorschreibt
Die Sportwettensteuer ist die eine Seite der deutschen Regulierung. Die andere ist der Spielerschutz, der im Glücksspielstaatsvertrag detailliert geregelt ist und für jede Wette gilt – unabhängig davon, wer die Steuer trägt. Vier Mechanismen prägen den Alltag.

Anmeldepflicht und Verifikation. Wer in Deutschland bei einem lizenzierten Anbieter spielt, muss sich vor der ersten Auszahlung vollständig identifizieren – mit Ausweisdokument und Adressnachweis. Bis dahin gilt eine 72-Stunden-Frist mit 100 € Einzahlungslimit und ohne Auszahlung. Pro Anbieter ist nur ein Konto erlaubt.
Einzahlungslimit. Über alle Anbieter hinweg gilt ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 €, das über die Limitdatei des LUGAS-Systems zentral kontrolliert wird. Anbieter dürfen für einzelne Kunden ein höheres Limit genehmigen – bis 10.000 € ohne weitere Bedingungen, bis 30.000 € für maximal ein Prozent ihrer aktiven Kunden – aber nur gegen nachgewiesene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung des Limits greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen.
Sperrsystem OASIS. Bei jeder Anmeldung und bei jedem Login wird das Sperrsystem OASIS abgefragt. Wer sich dort hat eintragen lassen, ist für mindestens drei Monate gesperrt, sofern eine Frist genannt wurde, sonst für mindestens ein Jahr. Eine Aufhebung ist nur auf schriftlichen Antrag möglich.
Panikbutton. Jeder lizenzierte Anbieter muss eine 24-Stunden-Sofortsperre anbieten, die ohne Begründung aktiviert werden kann und sofort greift.
Zahlungen sind nur von einem Konto im eigenen Namen bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut erlaubt. Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Produkte sind damit ausgeschlossen. Spielerguthaben liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt.
All das gilt nur für Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Offshore-Anbieter sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen, kennen das 1.000-€-Limit nicht und bieten keinen Insolvenzschutz. Die Bequemlichkeit eines höheren Limits ist also immer mit dem Verlust des deutschen Schutzrahmens erkauft.
Was die Top-10-Anbieter im Umgang mit der Steuer unterscheidet
Die folgende Übersicht zeigt zehn lizenzierte Anbieter, die auf der GGL-Whitelist vom 2. Oktober 2026 mit einer Sportwetten-Erlaubnis geführt werden. Sie ist keine Rangliste im qualitativen Sinn, sondern eine Bestandsaufnahme, wie jeder Anbieter die Steuer verrechnet und was im Kleingedruckten dazu steht.
Überblick: GGL-Whitelist-Status und Steuerverhalten
| Anbieter | GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Sportingbet | Whitelist-Eintrag für Sportingbet.de; Inhaber Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 (Folge 21.12.2022) |
| LeoVegas | Whitelist-Eintrag für Leovegas.de; Inhaber LVSports Limited | 21.10.2024 |
| Sportwetten.de | Whitelist-Eintrag für Sportwetten.de; Inhaber NetX Betting Limited | 19.11.2020 (Folge 16.12.2022) |
| bet-at-home | Whitelist-Eintrag für Bet-at-home.de; Inhaber Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 (Folge 22.12.2022) |
| Tipwin | Whitelist-Eintrag für Tipwin.de; Inhaber Tipwin Limited | 09.10.2020 (Folge 27.12.2022 und 09.01.2024) |
| Winamax | Whitelist-Eintrag für Winamax.de; Inhaber WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 (Folge 08.12.2022) |
| Betano | Whitelist-Eintrag für Betano.de; Inhaber Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 (Folge 16.12.2022) |
| VBet | Whitelist-Eintrag für Vbet.de; Inhaber SCGO Limited | 05.12.2023 |
| Betway | Whitelist-Eintrag für Betway.de; Inhaber Betway Limited | 09.03.2021 (Folge 23.12.2022) |
| NEO.bet | Whitelist-Eintrag für NEO.bet; Inhaber Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 (Folge 22.12.2022) |
Eine Folgerlaubnis ersetzt die ursprüngliche Erlaubnis nicht; sie verlängert oder erweitert sie. Die Whitelist führt beide Daten, ohne ein Enddatum zu setzen.
Sportingbet – vom Gewinn abgezogen
Sportingbet schreibt in seinen Wettregeln nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes eine „5 % des Wetteinsatzes“-Regel und behält bei gewonnenen Wetten 5 % des Bruttogewinns aus Einsatz mal Quote ein. Das ist der seltenere Pfad: Einsatz und Quote bleiben nominell unangetastet, der Abzug erfolgt erst im Erfolgsfall. Für Spielende, die viele kleine Wetten mit niedrigen Quoten platzieren, fällt der Abzug dadurch weniger ins Gewicht; bei hohen Quoten mit großen Gewinnen ist er spürbarer. Die Erlaubnis für die Domain Sportingbet.de besteht seit Oktober 2020 mit einer Folgerlaubnis im Dezember 2022.
LeoVegas – Modell noch nicht abschließend dokumentiert
LeoVegas ist mit einer Erlaubnis seit Oktober 2024 der jüngste Anbieter in dieser Übersicht und wird auf der Whitelist unter der LVSports Limited geführt. Wie das Steuerverrechnungsmodell im aktuellen Kleingedruckten konkret aussieht, ist in den vorliegenden Quellen nicht abschließend dokumentiert. Wer bei LeoVegas spielt, sollte vor der ersten Wette einen Blick in die Wettregeln auf der Anbieter-Website werfen – gerade weil das Modell neu auf dem deutschen Markt ist und sich erfahrungsgemäß an den ersten Erlaubnisjahren noch Details ändern. Die Lizenz selbst steht.
Sportwetten.de – Inhaber NetX Betting Limited
Sportwetten.de listet eine breite Palette an Zahlungsmethoden – Kundenkarte, PayPal, Sofortüberweisung über Trustly, Kreditkarte, Banküberweisung, Skrill und Aircash – jeweils ohne Gebühr und mit sofortiger Bearbeitung, wobei Trustly, Skrill und Aircash einen Mindestbetrag von 10 € verlangen. Einzahlungen über Dritte sind nicht gestattet. Die Whitelist führt die NetX Betting Limited als Inhaberin mit Erlaubnis seit November 2020, Folge 2022. Informationen zur Steuerverrechnung finden Spielende direkt in den Geschäftsbedingungen auf der Website des Anbieters.
bet-at-home – lange Marktpräsenz
Bet-at-home gehört zu den etablierten Namen in dieser Übersicht. Die Bet-at-home.com Internet Limited hält die deutsche Erlaubnis seit November 2020, mit einer Folgerlaubnis im Dezember 2022. Auch hier fehlt in den vorliegenden Quellen eine eindeutige Dokumentation des Steuerverrechnungsmodells. Wichtig ist die Feststellung, dass die Erlaubnis selbst über mehrere Jahre stabil ist – ein Indikator dafür, dass der Anbieter die laufenden Anforderungen erfüllt.
Tipwin – Steuerübernahme ohne Wenn und Aber
Tipwin schreibt in seinem FAQ-Bereich, dass das Unternehmen die Steuerkosten bei Ein- und Auszahlungen übernimmt, sodass der Betrag dem Kundenkonto vollständig gutgeschrieben wird. Gebühren für Ein- und Auszahlungen werden in den FAQ nicht ausgewiesen. Das ist die klarste Form der „0 % Wettsteuer“-Aussage: Der Anbieter zieht weder am Einsatz noch an der Quote noch am Gewinn, sondern trägt die 5,3 % aus eigener Tasche. Die Erlaubnis besteht seit Oktober 2020, mit zwei Folgerlaubnissen in den Jahren 2022 und 2024. Für Spielende, die auf eine wirklich vollständige Weitergabe Wert legen, ist Tipwin damit einer der wenigen Anbieter, bei denen die Werbung im Detail auch hält, was sie verspricht.
Winamax – Werbung mit Studienverweis
Winamax bewirbt im Footer der Website „0% Wettsteuer und die besten Quoten“. Die Aussage zu den Quoten stützt sich auf eine Odoxa-Studie zu 2.967 Spielen aus Fußball, Tennis und Handball zwischen April und August 2025, in der Winamax bei 45 % der untersuchten Quoten auf Platz eins lag. Die Erlaubnis besteht seit Juni 2021, Folge im Dezember 2022. Wie die Steuer konkret verrechnet wird – ob vollständig übernommen, von der Quote abgezogen oder anders modelliert – ist aus der Werbung allein nicht ablesbar. Der Studienverweis macht die Quotenbehauptung überprüfbar, die Steueraussage bleibt eine Marketingaussage.
Betano – Inhaber aus Malta
Betano wird auf der Whitelist unter der Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta, geführt. Die Erlaubnis besteht seit Februar 2021 mit Folge im Dezember 2022. Der maltesische Sitz ist bei einem deutschen Erlaubnisinhaber nicht ungewöhnlich, weil die Erlaubnis selbst von der GGL erteilt wird und der Glücksspielstaatsvertrag an die Erlaubnis, nicht an den Sitz anknüpft. Informationen zur Steuerverrechnung sind auf der Website des Anbieters einsehbar.
VBet – der vergleichsweise Neue
VBet ist mit der SCGO Limited als Veranstalterin auf der Whitelist geführt, ebenfalls mit Sitz in St. Julian’s, Malta, genauer im Luxe Pavilion, 2nd Level, Diamonds International Building, Portamaso. Die Erlaubnis besteht seit Dezember 2023 und ist damit die jüngste Erstgenehmigung in dieser Liste. Auch hier fehlt in den vorliegenden Quellen eine Dokumentation des konkreten Steuerverrechnungsmodells. Was bleibt, ist die Feststellung, dass VBet als lizenzierter Anbieter auf dem deutschen Markt aufgenommen wurde und den Regulierungsanforderungen unterliegt.
Betway – Steuer als eigene Position auf dem Wettschein
Betway nennt die Wettsteuer im abschließenden Prüfschritt des Wettscheins als eigenen Posten neben den ausgewählten Spielen und dem jeweiligen Wettsystem. Das bedeutet: Der Spieler sieht vor der Bestätigung der Wette, welcher Betrag auf die Steuer entfällt. Die Erlaubnis besteht seit März 2021 mit Folge im Dezember 2022. Bei Skrill-Zahlungen ist die Mindesteinzahlung 5 €, die Mindestauszahlung 10 €, Skrill-Auszahlungen sind gebührenfrei und werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden freigegeben. Wichtig: Skrill-Einzahlungen qualifizieren bei Betway nur für die Willkommens-Freiwette, nicht für den Einzahlungsbonus. Das ist eine typische Klausel, die in den Bonusbedingungen steht und gerne übersehen wird.
NEO.bet – Greenvest Betting Limited
NEO.bet wird unter der Greenvest Betting Limited geführt, mit Erlaubnis seit Oktober 2020 und Folge im Dezember 2022. Das konkrete Verrechnungsmodell kann vor der Wette in den AGB oder direkt am Wettschein geprüft werden. Die Lizenz selbst ist seit fünf Jahren stabil, was die Anbieterwahl aus regulatorischer Sicht beruhigt, aber keine Aussage über die Steuerpraxis liefert.
Die Modelle im direkten Vergleich
Die folgende Gegenüberstellung fasst die dokumentierten Verrechnungsmodelle zusammen. Anbieter, zu denen in den vorliegenden Quellen keine eindeutige Dokumentation vorliegt, werden nicht aufgeführt – eine Vermutung an dieser Stelle wäre schlechter als eine ehrliche Lücke.
| Anbieter | Verrechnungsmodell | Belegstelle |
|---|---|---|
| Sportingbet | 5 % vom Bruttogewinn im Erfolgsfall | Wettregeln, § 17 RennwLottG |
| Interwetten | Quotenabschlag 5,3 % im Gewinnfall, Einsatz unverändert | AGB Abschnitt G.8 |
| Tipwin | Vollständige Übernahme bei Ein- und Auszahlung | FAQ-Bereich |
| Winamax | Bewirbt „0 % Wettsteuer“ | Footer der Website |
| Betway | Steuer als eigener Posten auf dem Wettschein | Wettschein-Beschreibung im Blog |
Interwetten ist in dieser Tabelle aufgeführt, weil das Quotenabschlagsmodell aus den AGB dokumentiert ist, obwohl Interwetten in der Top-10-Whitelist-Übersicht nicht enthalten ist – es ist ein ergänzender Vergleichsfall, der zeigt, wie ein Quotenabschlag von 5,3 % konkret aussieht.
Wettarena schließlich weist die Steuer in den spielrelevanten Informationen als „5,3 % des Spieleinsatzes inkl. Steuer“ aus – auch das eine Variante, die in den Vergleich einbezogen werden kann, ohne sie als „besser“ oder „schlechter“ zu werten.
Was die Werbung mit „0 % Wettsteuer“ konkret bedeutet
In der Werbung taucht der Begriff in zwei Schattierungen auf. Die eine ist die vollständige Übernahme durch den Anbieter – wie sie Tipwin in den FAQ klar zusagt. Die andere ist die Quotenreduktion, die nominell „0 %“ ist, weil der Anbieter auf der Anzeige keine Steuer ausweist, intern aber die Quote absenkt. Beide Modelle sind erlaubt, beide werden beworben, beide schaffen unterschiedliche Erwartungen.
Wer „0 % Wettsteuer“ liest, sollte prüfen, was tatsächlich auf dem Wettschein steht. Sieht die Quote im Vergleich zu Mitbewerbern ungewöhnlich niedrig aus? Dann trägt der Anbieter die Steuer wahrscheinlich über einen Quotenabschlag. Ist die Quote marktüblich und der Einsatz wird vollständig verzinst? Dann trägt der Anbieter die Steuer wahrscheinlich wirklich selbst. Wer sich die Mühe macht, drei vergleichbare Wetten bei drei Anbietern zu quotieren, sieht den Unterschied in Minuten.
Wo die GGL-Whitelist geprüft werden kann
Die Whitelist wird von der GGL selbst veröffentlicht und ist die einzige verbindliche Quelle. Sie führt den Namen des Erlaubnisinhabers, die Domain, das Datum der Erteilung und gegebenenfalls der Folgerlaubnis. Eine Aktualisierung erfolgt regelmäßig; die hier herangezogene Fassung datiert auf den 2. Oktober 2026.
Wer einen Anbieter prüft, sollte auf drei Dinge achten. Erstens: Steht die Domain – nicht der Markenname – unter der Sportwetten-Erlaubnis? Zweitens: Ist der Inhaber namentlich genannt, und stimmt er mit dem Impressum der Website überein? Drittens: Handelt es sich um eine Erst- oder eine Folgerlaubnis? Eine Folgerlaubnis ersetzt nicht automatisch die erste, sondern ergänzt sie.
Wichtig: Eine Whitelist-Erlaubnis gilt immer nur für die gelistete Domain. Wer ein und dasselbe Unternehmen unter einer anderen Domain besucht, hat keine Erlaubnis.
Die Sonderfälle: Wettarena, Interwetten, ODDSET
Drei weitere Anbieter verdienen eine kurze Erwähnung, weil sie das Spektrum der Modelle abrunden.
Wettarena weist die Steuer in den spielrelevanten Informationen mit 5,3 % des Spieleinsatzes inklusive Steuer aus – also als transparenten Posten, der vom Einsatz abgezogen wird, bevor die Wette platziert wird. Das ist die ehrlichste Form der Ausweisung: Der Spieler weiß vor dem Klick, was die Wette effektiv kostet.
Interwetten, ein österreichischer Anbieter mit deutscher Erlaubnis, trägt die Steuer selbst, gleicht sie aber durch einen Quotenabschlag in Höhe von 5,3 % aus. Im Gewinnfall wird die Auszahlungsquote entsprechend reduziert, Cash-Out-Gewinne sind ausgenommen. Vom Einsatz wird nichts abgezogen. Zusätzlich gilt: Wetten mit einer Quote unter 1,10 sind nicht als Einzelwette möglich; sie müssen in einer Kombi- oder Systemwette gespielt werden. Das ist eine typische Schutzklausel, die der Anbieter einsetzt, um das Verhältnis von Risiko und Gebühr in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
ODDSET gibt an, weder den Einsatz noch den Gewinn mit einem Steuerabzug zu belegen – Gewinne werden auf den kompletten Einsatz ohne Abzug ausgezahlt. Das ist, ähnlich wie bei Tipwin, eine Form der vollständigen Übernahme, die der Anbieter offensiv bewirbt.
Was die genannten Anbieter an Schnittstellen bieten – kurz zusammengefasst
Die Anbieter unterscheiden sich nicht nur in der Steuerpraxis, sondern auch in den unterstützten Zahlungswegen. Sportwetten.de etwa listet Kundenkarte, PayPal, Sofortüberweisung über Trustly, Kreditkarte, Banküberweisung, Skrill und Aircash, jeweils ohne Gebühr und mit sofortiger Bearbeitung, mit Mindestbeträgen von 10 € bei Trustly, Skrill und Aircash. Betway akzeptiert Skrill mit 5 € Mindesteinzahlung und 10 € Mindestauszahlung; Skrill-Auszahlungen sind gebührenfrei und werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden freigegeben. Welche Zahlungsmethoden ein Anbieter konkret anbietet, ist eine betriebliche Entscheidung, die sich ändern kann – wer auf eine bestimmte Methode angewiesen ist, prüft sie vor der Einzahlung im Kassenbereich des Anbieters.
Was die deutsche Regulierung für die Werbung bedeutet
Seit der Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist Werbung für Glücksspiel in Deutschland deutlich regulierter. Ein Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr gilt für Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele – nicht aber für Sportwetten. Für Sportwetten sind drei Werbeformen ausdrücklich untersagt: Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung desselben Ereignisses auf demselben Kanal, Werbung mit aktiven Sportlerinnen, Sportlern oder Funktionären, und Affiliate-Vergütung, die an Umsatz, Einzahlung oder Einsatz gekoppelt ist.
Wichtig für das Verständnis: Eine Werbeaussage wie „0 % Wettsteuer“ oder „beste Quote“ ist eine Marketingaussage, keine amtliche Bestätigung. Sie lässt sich an den AGB, am Wettschein und im Vergleich mit Mitbewerbern prüfen. Die GGL überwacht die Werbung, kann aber nicht jede Formulierung vorab prüfen.
Offshore-Anbieter und das Risiko, das sie tragen
Anbieter ohne deutsche Erlaubnis fallen nicht unter den Glücksspielstaatsvertrag. Sie sind weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen, kennen das 1.000-€-Einzahlungslimit nicht und bieten keinen Insolvenzschutz für Spielerguthaben. Wer dort spielt, hat im Streitfall keinen deutschen Rechtsweg.
Zivilgerichte haben in den vergangenen Jahren mehrfach Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit solcher Verträge entgegensteht. Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich die Möglichkeit bejaht, Rückzahlungen zuzusprechen, mit Ausnahme von Fällen, in denen Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das ist keine Garantie für jeden Einzelfall, aber ein Hinweis darauf, dass die Rechtslage sich gegen unerlaubte Anbieter verfestigt.
Strafrechtlich kann die Organisation solcher Angebote nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, die Werbung mit bis zu einem Jahr. Die Teilnahme ist nach § 285 StGB eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe – eine Verfolgung einzelner Spielender ist in der Praxis nicht etabliert, aber auch nicht ausgeschlossen.
Die einfache Regel: Wer auf der GGL-Whitelist steht, bietet Wetten unter deutschem Recht an. Wer dort nicht steht, tut es nicht.
Was eine Wette konkret kostet – die Rechnung noch einmal
Die Sportwettensteuer ist die eine Konstante in der Wettrechnung. Die andere sind die Quoten und der Auszahlungsschlüssel. Für einzelne Wetten gilt: Auszahlung = Einsatz × Quote, Reingewinn = Einsatz × (Quote − 1). Eine Wette von 100 € zur Quote 2,00 zahlt 200 € aus, der Reingewinn ist 100 €. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Tipps zu einer Gesamtquote. Eine Wette von 100 € auf zwei Tipps mit den Quoten 1,80 und 2,20 ergibt eine Gesamtquote von 3,96 und eine Auszahlung von 396 €.
Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes – also der Anteil, den der Buchmacher von jedem eingesetzten Euro zurückgibt – liegt für ein typisches 1X2-Marktbild in der Größenordnung von 90 bis 96 %, der Rest ist die Marge des Anbieters. Diese Marge schlägt sich in den Quoten nieder, nicht in einer zusätzlichen Gebühr.
Die Sportwettensteuer wirkt zusätzlich: Sie wird vom Bruttoeinsatz berechnet, nicht vom Reingewinn, und beträgt rund 5 % des Einsatzes. Übertragen auf die Auszahlungsrechnung heißt das: Ein Anbieter, der die Steuer vom Einsatz abzieht, senkt die effektive Verzinsung um etwa fünf Prozentpunkte; ein Anbieter, der sie von der Quote abzieht, senkt die Quote entsprechend; ein Anbieter, der sie vom Gewinn abzieht, reduziert die Auszahlung im Erfolgsfall; und ein Anbieter, der sie selbst trägt, lässt die Rechnung unberührt.
In dieser Spanne entscheidet sich, was „steuerfrei“ konkret bedeutet.
Wer welches Modell wählen sollte
Die Wahl des Verrechnungsmodells hängt vom eigenen Wettverhalten ab.
Wer viele kleine Wetten mit niedrigen Quoten platziert, ist mit dem Quotenabschlagsmodell oft besser bedient, weil der prozentuale Effekt auf kleine Gewinne gering ist. Wer wenige, große Wetten mit hohen Quoten spielt, profitiert stärker von der vollständigen Übernahme, weil der fixe Effekt eines Einsatzabzugs hier weniger ins Gewicht fällt.
Wer mit dem Wettschein vor der Platzierung genau rechnet, schätzt die offene Ausweisung am meisten. Wer nicht im Detail rechnet, ist mit der vollständigen Übernahme am einfachsten bedient – vorausgesetzt, der Anbieter hält, was er verspricht.
Wer mit Skrill einzahlt, sollte prüfen, ob die Einzahlung für den Bonus qualifiziert – Betway schließt Skrill-Einzahlungen vom Einzahlungsbonus aus und beschränkt sie auf die Willkommens-Freiwette.
Wer auf eine bestimmte Auszahlungsmethode angewiesen ist, prüft die Mindestbeträge und Bearbeitungszeiten. Skrill bei Betway ist ein Beispiel, bei dem die Auszahlung in der Regel innerhalb von 24 Stunden erfolgt – ein Tempo, das nicht jeder Anbieter bei jeder Methode erreicht.
Worauf beim Kleingedruckten zu achten ist
Vier Punkte tauchen in den AGB und Wettregeln der genannten Anbieter immer wieder auf und verdienen Aufmerksamkeit.
Erstens: Die Mindestquote für Einzelwetten. Interwetten setzt sie auf 1,10 – niedrigere Quoten müssen kombiniert werden. Das ist ein Mechanismus, der die Marge des Anbieters sichert und kleine Tipps verteuert.
Zweitens: Die Verrechnung im Cash-Out-Fall. Interwetten verzichtet bei Cash-Out-Gewinnen auf den Quotenabschlag – eine kundenfreundliche Ausnahme, die nicht selbstverständlich ist.
Drittens: Die Verfügbarkeit von Zahlungsmethoden für Boni. Skrill-Einzahlungen sind bei Betway ein typischer Fall, in dem die Einzahlungsmethode über die Bonusqualifikation entscheidet.
Viertens: Die Ausweisung der Steuer auf dem Wettschein. Betway macht es vorbildlich, indem die Steuer als eigener Posten erscheint. Andere Anbieter ziehen sie im Hintergrund ab, ohne sie sichtbar zu machen.
Was die Aufsicht 2026 zeigt
Die GGL hat in den vergangenen Monaten ihre Aufsichtstätigkeit deutlich intensiviert. Die Warnung vom 17. September 2026 vor illegalen Angeboten und der Hinweis auf eine erfolgreiche Aktion gegen illegales Glücksspiel in Milliardenhöhe sind Ausdruck einer konsequenteren Vollzugspraxis. Die Mittel reichen von Untersagungsverfügungen über Zahlungsblockaden bis hin zu Netzsperren nach § 9 GlüStV. Für Spielende bedeutet das: Wer bei einem nicht gelisteten Anbieter spielt, spielt nicht nur ohne deutschen Schutz, sondern möglicherweise auch bald gegen eine gesperrte Seite.
Häufige Fragen zum steuerfreien Wetten in Deutschland
Sind Wetten und Wettgewinne steuerfrei?
Die Wettsteuer wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Spielenden – sie ist also keine Belastung des Gewinns. Die Einkommensteuer auf Wettgewinne richtet sich nach den allgemeinen Regeln: private Spielende versteuern Gewinne in der Regel nicht, weil Glücksspielgewinne nach § 3 Nr. 38 EStG nicht steuerbar sind, sofern keine gewerbliche Struktur vorliegt.
Wer schuldet die Sportwettensteuer?
Der Veranstalter der Wette – also der Buchmacher. Er führt die Steuer an das Finanzamt ab. Die Frage, ob er sie an die Spielenden weitergibt, ist eine Frage der Vertragsgestaltung, nicht des Steuerrechts. „Steuerfrei wetten“ bezieht sich immer auf die Weitergabe, nicht auf die Steuer selbst.
Wie unterscheiden sich Abzug vom Einsatz, Quotenabschlag und Abzug vom Gewinn?
Beim Abzug vom Einsatz verringert sich der verzinsbare Betrag, beim Quotenabschlag die angezeigte Quote, beim Abzug vom Gewinn die Auszahlung im Erfolgsfall. Effektiv liegt die Reduktion in allen drei Fällen in der Größenordnung von fünf Prozent, wirkt aber an unterschiedlichen Stellen: einmal sofort, einmal in der Anzeige, einmal erst beim Auszahlen.
Was bedeutet „0 % Wettsteuer“ konkret?
Dass der Anbieter die Steuer nicht an den Kunden weitergibt – entweder vollständig selbst trägt oder durch eine Quotenreduktion ausgleicht. Beide Varianten werden unter derselben Werbeaussage geführt. Welche vorliegt, zeigt der Blick auf den Wettschein und in die AGB.
Wie berechnet sich die Auszahlung bei einer Wette?
Auszahlung = Einsatz × Quote, Reingewinn = Einsatz × (Quote − 1). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten. Wird die Steuer vom Anbieter getragen, ändert sich die Rechnung nicht; wird sie weitergerechnet, reduziert sich die Auszahlung um rund fünf Prozent.
Woran erkennt man einen in Deutschland erlaubten Anbieter?
Am Eintrag in der Whitelist der GGL. Die Whitelist ist nach § 9 Abs. 8 GlüStV die einzige belastbare Quelle. Eine .de-Domain oder eine maltesische Lizenz reicht nicht. Geprüft werden sollte die exakte Domain – nicht der Markenname –, der genannte Inhaber und das Datum der Erlaubnis. Die hier herangezogene Fassung datiert auf den 2. Oktober 2026.
Lizenz – Wettanbieter mit Klarna
Inhalt erstellt vom Team «Wettanbieter mit Klarna»